
AGB
Der Auftraggeber / Die Auftraggeberin erteilt der der Maklerin, sowie der VIN Consulting GmbH die Vollmacht und den Auftrag, sein / ihr Versicherungsportefeuille zu verwalten, zu überprüfen und nach Möglichkeit zu optimieren.
Die Bevollmächtigten werden hiermit ermächtigt, im Namen des Auftraggebers / der Auftraggeberin Offerten einzuholen, Verhandlungen zu führen, sowie alle erforderlichen Abklärungen und Vorkehrungen zur Risiko-Analyse und optimalen Vertragsgestaltung zu treffen.
Die dafür erforderlichen Tätigkeiten umfassen:
-
Überprüfung und Definition des individuellen Bedarfs des Auftraggebers / der Auftraggeberin;
-
Regelmässiger Vergleich der Verträge zu den Gegebenheiten am Markt mittels Ausschreibung;
-
Unterstützung und ggf. Vertretung bei der Schadenabwicklung;
-
Überprüfung der Korrespondenz und Prämienrechnungen.
Der Auftraggeber / Die Auftraggeberin bleibt Vertragspartner/in der Gesellschaften und Prämien- bzw. Kommissionsschuldner/in. Er / Sie unterzeichnet Aufträge selbst und nimmt Schadenzahlungen direkt entgegen. Der Auftraggeber / Die Auftraggeberin beauftragt die Gesellschaften, sämtliche Verträge und Bestände zur Betreuung umgehend auf die Bevollmächtigten zu übertragen. Die Bevollmächtigten vertreten den Mandanten / die Mandantin in den aufgeführten Belangen gegenüber den Gesellschaften. Die Gesellschaften entschädigen die Maklerin für ihre Betreuungsdienstleistung mittels branchenüblichen Ansätzen.
Um eine reibungslose Administration der mit diesem Auftrag verbundenen Kontrakte und Verträge sowie eine äusserst breite Produktepalette und die Kontinuität und Termineinhaltung im Verhinderungsfall des Ansprechpartners zu gewährleisten, arbeitet die VIN Consulting GmbH mit der Maklerin, im Rahmen einer Dienstleistungsvereinbarung, zusammen. Alleinige Ansprechpartnerin dieses Auftraggebers / dieser Auftraggeberin im Rahmen dieses Auftrags ist die VIN Consulting GmbH
Allfällige Veränderungen der Tatbestände, welche auf bestehende Verträge Einfluss haben, sind vom Auftraggeber / von der Auftraggeberin umgehend an die VIN Consulting GmbH oder an die Maklerin zu melden, damit die Versicherungsdeckung bzw. die Produktwahl oder Strategie neu überprüft und gegebenenfalls angepasst werden kann (z.B. Tätigkeitsänderung, Dienstleistungserweiterungen bei Firmen, Änderungen des Anlagehorizontes, etc.). Werden die VIN Consulting GmbH oder die Maklerin nicht binnen 14 Tagen über die eingetretenen Veränderungen informiert, sind sie in Schadenfällen nicht haftbar.
Diese Vereinbarung tritt mit Unterzeichnung (Akzeptierung der AVB’s durch Häkchen) des Auftraggebers / der Auftraggeberin auf unbestimmte Zeit in Kraft. Sie kann jederzeit gegenseitig gekündigt werden. Der Auftraggeber / Die Auftraggeberin hat die Informationspflicht gemäss Art. 45 des Bundesgesetzes betreffend die Aufsicht über Versicherungsunternehmen vom 17. Dezember 2004 (Versicherungsaufsichtsgesetz, VAG; SR 961.01) zur Kenntnis genommen.